Neu Norm für den Verbandskasten


Maske rein, Verbandstuch raus
Neu Norm für den Verbandskasten
Vitalii Stock/shutterstock.com

Corona macht sich jetzt auch im Verbandskasten im Auto bemerkbar: Künftig müssen darin zweimedizinische Masken enthalten sein. Dafür darf man andere Bestandteile einsparen.

Unfälle und Erste-Hilfe-Einsätze ausgewertet

Seit dem 1. Februar 2022 gelten für den Inhalt des Auto-Verbandskasten neue Vorschriften (modifizierte KFZ-Verbandskasten-Norm DIN 13164). Erarbeitet wurden die neuen Vorgaben mithilfe der Analyse von Unfällen in Behörden und Betrieben aus den Daten der Gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem berücksichtigten die Expert*innen die Erfahrungen aus der Notfallmedizin und die aktuellen Herausforderungen der Pandemie. Die Veränderungen sind:

  • Aufnahme von zwei medizinischen Gesichtsmasken. Dabei handelt es sich um die typischen „OP“-Masken (Typ I nach DIN EN 14683), FFP2-Masken sind keine Pflicht.
  • Entfall eines Dreiecktuchs (DIN 13168 D). Davon mussten bisher zwei Stück mitgeführt werden, in Zukunft reicht ein Dreiecktuch aus.
  • Entfall des kleineren Verbandstuchs (DIN 13152 BR). Von den beiden bisher erforderlichen Verbandstüchern muss der Verbandskasten künftig nur noch das größere enthalten.

Galgenfrist bis 2023

Auch wenn die neue Norm jetzt schon gilt: Ernst wird es mit einem Austausch erst ab 1. Februar 2023. Bis dahin dürfen die bislang DIN-konformen Verbandskästen noch erworben und im Auto mitgeführt werden. Und sie müssen auch laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Zwischenzeit nicht nachgerüstet werden.

Jetzt schon Masken rein

Dabei macht die Mitnahme von medizinischen Masken auch jetzt schon Sinn, meint Christina Ziegenberg, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Medizintechnologie. Denn sie schützen nicht nur Unfallopfer und Ersthelfer vor Infektionen. Handschuhe und Masken senken erfahrungsgemäß die Hemmschwelle bei der Hilfeleistung.

Quelle: Ärztezeitung

Partnerapotheke

Besuchen Sie auch unsere Partnerapotheke

Fuchs-Apotheke
Sibylle Zimmermann
Martin-Andersen-Nexö-Straße 10
98527 Suhl

Unsere Kundenkarte

mehr erfahren

News

Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?
Rückenschmerzen: Was hilft wirklich?

Oft nur kurzfristige Linderung

Ob Akupunktur, Massagen oder Bewegung - es gibt viele Strategien, die Rückenschmerzen lindern. Aber leider halten viele Effekte scheinbar nur kurzfristig an.   mehr

Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI
Kein Magenkrebs durch Langzeit-PPI

Entwarnung beim Magenschutz

Lange galt die Sorge, dass eine dauerhafte Behandlung mit Protonenpumpenhemmern (PPI) das Risiko für Magenkrebs erhöhen könnte. Eine große aktuelle Studie gibt nun Entwarnung.   mehr

Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm
Magen-Darm-Infekt vom Küchenschwamm

Gefährliche Keimschleuder

Ein Küchenschwamm kann sauber aussehen und trotzdem Millionen Bakterien beherbergen. Damit über die Arbeitsflächen keine Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden, sollte man ein paar Hygieneregeln beachten.   mehr

Reisen mit der Anti-Baby-Pille
Ein Pärchen sitzt bei Sonnenuntergang am Strand und küsst sich.

Tipps für den Urlaub

Eine größere Reise bringt einige Herausforderungen mit sich. Neben dem Packen und der Anfahrtsplanung sollte dabei auch die Verhütungsplanung mit der Anti-Baby-Pille nicht vergessen werden.   mehr

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im August

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber
Neue Apotheke
Inhaberin Sibylle Zimmermann
Telefon 03682/48 72 64
Fax 03682/4 60 82 12
E-Mail info@neue-apotheke-zm.de